Osteopathie – neue Wege neue Chancen
Ein ganzheitliches Prinzip
Der Osteopath „sieht“ mit seinen Händen. Er spürt Körperblockaden und löst diese auf, bringt Körpergewebe ins Gleichgewicht und lässt die Lebensenergie wieder fließen. Mit sanften Methoden aktiviert er die Selbstheilungskräfte des Körpers und bringt die Körperflüssigkeiten wieder in Fluss. Gefühlvoll, natürlich, gezielt wird die Beseitigung von Schmerzen und Beschwerden eingeleitet.
Die vier Prinzipien der Osteopathie
- Der Körper ist eine ganzheitliche Einheit aus Körper, Geist und Seele
- Der Körper verfügt über Selbstheilungskräfte, Selbstregulationsmechanismen und Gesunderhaltungssysteme.
- Der Körper besteht aus Gewebestrukturen, deren Form und Funktion untrennbar miteinander verbunden sind.
- Die osteopathische Therapie ist eine Synthese aus den drei vorangegangenen Prinzipien, aus der Körper-Geist-Seele-Einheit, der Aktivierung der Selbstheilungskräfte un der untrennbaren Beziehung zwischen Gewebeform und Gewebefunktion.
Als Geburtsjahr der Osteopathie gilt 1874- begründet durch den amerikanischen Arzt Andrew Taylor STILL. Er fand bei Kranken, die er untersuchte stets Bewegungseinschränkungen am Muskel -und Skelettsystem. So prägte er später den Namen Osteopahie : was soviel heißt wie Leiden bedingt durch Knochen ...
Der Osteopath arbeitet heute auf drei Ebenen:
- 1. Ebene - die parietale Osteopathie (gesamter Bewegungsapparat)
- 2. Ebene - craniosakrale Osteopathie (vom Schädel bis zum Kreuzbein und Nervensystem)
- 3. Ebene - viszerale Osteopathie (innere Organe)
Durch die Arbeit auf den 3 Ebenen hat der Osteopath die Möglichkeit, nur mit seinen Händen, alle „Schlüsselstellen" der Gesundheit umfassend zu untersuchen und behandeln.
Textauszüge aus dem Buch:
Osteopathie von Dr.med. Siegbert Tempelhof
Osteopathie – neues Urteil
Aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf zum Thema Anwendung von Osteopathie ! Am 08.09.2015 hat das OLG entschieden, dass Physiotherapeuten auch mit einer langjährigen Ausbildung der Osteopathie diese nicht anwenden und auch nicht damit werben dürfen! (Az. I-20 U 236/13). Zum Wohle der Patienten ist es wichtig, dass ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker (ohne eingeschränkte Zulassung) Osteopathie und Chiropraktik anwenden! Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Behandlungen mit Osteopathie und haben in ihren Listen viele Physiotherapeuten. Dass jedoch die Osteopathie eine eigenständige Form der Medizin ist und damit unter das Heilpraktikergesetz fällt, wissen die Wenigsten. Krankenkassen und Patienten sind nicht informiert, dass es gegen geltendes Recht verstößt wenn Physiotherapeuten osteopathisch arbeiten. Auch die eingeschränkte Zulassung als Heilpraktiker für Physiotherapie berechtigt nicht zur Ausübung der Osteopathie. Was viele Patienten auch nicht wissen ist, dass die Cranio-Sacral-Therapie ein Teil der Osteopathie ist. Das bedeutet, dass auch die Cranio-Sacral-Therapie nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden darf.